Vertragliches und Anmeldung
Anmeldung
Bitte lassen Sie die Anmeldeunterlagen der Einrichtungsleitung im Original zukommen.
Anmeldeunterlagen zur Abgabe:
Schulneulinge erhalten die Anmeldeunterlagen bei der Schulanmeldung von der Leitung des sozialpädagogischen Bereichs. An diesen Tagen stehen wir auch für eine Beratung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Anmeldefrist ist der 24.11.
Bis zum 30.09. können Sie ihre Anmeldung widerrufen oder verändern.
Informationsschreiben
- Vereinbarung Zusammenarbeit - GTSSH
- Merkblatt Bonuscard-Familiencard
- Informationspflicht DSGVO
- GTS Gebühr
- Brief der Abteilungsleitung
- Schließzeitenregelung ab 2024
Änderung Betreuungsumfang
Wenn Ihr Kind bereits die Betreuung der Österfeldschule besucht und Sie Buchungsbausteine dazu möchten, gelten dieselben Fristen und Bedingungen wie bei der Anmeldung.
Wenn Sie Buchungsbausteine nicht mehr benötigen, müssen Sie diese kündigen. Es gelten die selben Fristen und Bedingungen wie bei der Platzkündigung.
Änderungswünsche sind der Leitung des sozialpädagogischen Bereichs schriftlich mitzuteilen.
gts.oesterfeldschule@stuttgart.de
Abmeldung/Kündigung
Die Anmeldung gilt grundsätzlich bis zum Ende (31. Juli, § 26 Schulgesetz) des jeweiligen Schuljahres. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Aus organisatorischen Gründen muss die Kündigung bis zum 30. September des jeweiligen Jahres im Schülerhaus eingegangen sein. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertag automatisch um ein Jahr, maximal bis zum Ende der Grundschulzeit.
Vorzeitige Abmeldungen während des Schuljahres können vom Jugendamt nur aus besonderen Gründen (z. B. Umzug in einen anderen Schulbezirk) berücksichtigt werden. In diesem Fall muss die Abmeldung bis zum 15. des Vormonats im Schülerhaus vorliegen.